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Categoria: Online
Pubblicato Mercoledì, 24 Novembre 2010 07:38

Formvorschriften im Internet

In der virtuellen Welt gibt es wie im wirklichen Leben Formvorschriften zu beachten

 

Nel mondo virtuale, così come in quello reale, ci sono delle regole formali che devono essere rispettate. Un errore molto frequente, sebbene facilmente evitabile, è un impressum incompleto sulla Homepage.

Daniel Vetró

 

Die eigene Internetseite ist quasi ein Muss für Jeden geworden, der selbstständig in Handel, Dienstleistung und Handwerk tätig ist oder einen freien Beruf ausübt. Umfragen bestätigen, dass es vielen Selbständigen in erster Linie gar nicht darum geht, in der unüberschaubaren Datenmenge des World Wide Web zufällig als Anbieter bestimmter Güter oder Dienstleistungen gefunden zu werden, wie dies vielleicht in einem Branchenbuch der Fall ist. Es geht ihnen vielmehr um die Bereitstellung von Informationen für bestimmte Zielgruppen.

 

Diese Nutzer werden meist anderweitig auf das entsprechende Unternehmen aufmerksam und verschaffen sich durch einen Blick auf die Seite einen Eindruck über das Angebot und die Seriosität. Es gibt jedoch auch  Besucher, die Webseiten unter ganz anderen Gesichtspunkten betrachten. Meist sind es Konkurrenten und deren Berater, die auf Fehlersuche gehen. Sie überprüfen, ob der Anbieter bei der Präsentation im Netz gegen Formvorschriften verstößt. Da vermutet wird, dass rund drei von vier kommerziellen Homepages gegen geltendes Recht verstoßen, verwundert die Welle von Abmahnungen nicht. Durch die Abmahnung wird der Empfänger aufgefordert, das gerügte Verhalten zu unterlassen, für den Fall der Zuwiderhandlung drohen hohe Vertragsstrafen. Die eigene kommerzielle Homepage sollte also sorgfältig auf etwaige

Formmängel überprüft werden. Bezüglich der Domain (Name der Website) empfiehlt sich eine Markenrecherche bei den deutschen und europäischen Patentämtern. Durch die Recherche kann man sich im Vorfeld Ärger ersparen, da bei einer Verwechslungsgefahr mit Marken- oder Produktnamen in der Regel immer eine Abmahnung folgt. Ferner müssen Anbieter, die über das Netz Produkte verkaufen, ihre Kunden auf das Widerrufsrecht hinweisen.

 

Der Kunde muss erfahren, dass er bestellten Waren ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen zurückgeben kann . Ein sehr häufiger Fehler, der leicht zu vermeiden ist, ist ein unvollständiges Impressum (siehe unten / Abbildung).  Hier gilt Folgendes: Der Betreiber ist verpflichtet, den Namen beziehungsweise den Firmennamen sowie die Kontaktdaten bereitzustellen. Für bestimmte Berufsgruppen kommt noch einiges hinzu. Hier werden unter anderem Angaben bezüglich Kammerzugehörigkeit, gesetzlicher Berufsbezeichnung und die Bezeichnung der Berufsrechtlichen Regelungen gefordert. Diese Daten müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Es kann von einem Besucher nicht erwartet werden, dass er sich durch den gesamten Internetauftritt klickt, um zu erfahren, wer hinter dem Angebot steckt.

2005-4 pg 22

 

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