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Categoria: Economia
Pubblicato Giovedì, 25 Novembre 2010 10:49

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Die eingetragene Marke

Nomi come “iPod”, “Ikea” e “Nivea” sono a tutti noi familiari e ci fanno subito pensare a quel determinato prodotto. Il marchio di fabbrica gioca un ruolo assai importante per la diffusione di un prodotto e per il successo della ditta che lo mette in vendita. C’è una legge che regola i diritti dei marchi d’impresa. I diritti relativi ai marchi d’impresa sono regolati da una legge specifica, l’autorità competente è l’ufficio tedesco per brevetti e marchi d’impreas di Monaco.

Daniel Vetró

Ein jeder wird täglich – bewusst oder unbewusst – mit einer Unmenge von Marken konfrontiert. Der „Dallmayr Prodomo“, das „NIVEA DEODORANT“ der „Leitz-Ordner“ oder die „Persil MEGAPERLS“ sind einige bekannte Beispiele. Vor allem für große Unternehmen ist der Produkt- oder Firmenname ein unerlässliches Mittel des Marketings geworden.

 

Die rechtliche Grundlage für das deutsche Markenrecht ist das Markengesetz von 1995, welches das Warenzeichengesetz von 1894 abgelöst hat. Markenzeichen gab es jedoch schon lange vor dieser Zeit. Einige Marken feiern heuer einen runden Geburtstag. „Colgate“ feiert den 200. Geburtstag, „Langenscheidt“ wird 150 und „Bosch“ 120 Jahre alt (www.markenmuseum.com).

Eine Marke ist laut Markengesetz ein Zeichen, das geeignet ist, die Ware oder die Dienstleistung eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Die Marke kann ein Symbol, eine Grafik, ein Begriff oder eine Kombination dessen sein. Markenschutz ist nur für gewerbliche Zwecke möglich.

Hauptsächlich wird zwischen Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken unterschieden.

Wortmarken sind Begriffe oder Zeichenkombinationen, die sich mit der Schrift „Courier“ darstellen lassen, zum Beispiel „JOOP!“ oder der Mediamarkt-Slogan „Ich bin doch nicht blöd“.

Bildmarken sind Bilder, Bildelemente oder Logos ohne Schriftzeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden – wie die springende Raubkatze von Puma.

Die Kombinationen aus Schriftzeichen und grafischen Elementen, so zum Beispiel das Logo der Allianz-Versicherung – der Schriftzug des Unternehmens in Verbindung mit einem Adler – sind Wort-/Bildmarken. Der Vorteil einer solchen Marke ist, dass der Begriff und gleichzeitig die grafische Gestaltung geschützt werden. Der Markeninhaber kann somit gegen ein Unternehmen vorgehen, das sich zwar anders nennt, jedoch ein zum Verwechseln ähnliches Logo verwendet.

Zudem können noch weitere Kennzeichnungen als Marke geschützt werden: Eine dreidimensionale Form (die Kühlerfigur von Rolls-Royce), eine Farbe oder Farbkombinationen (das Rosa der Deutschen Telekom: Magenta), oder eine Melodie (die Erkennungsmelodie eines Radiosenders).

Die stärksten Marken in Deutschland sind aktuell „Aldi“, „Ikea“ und „Nivea“. Das geht aus der Markenstudie der Werbeagentur Young & Rubicam von Februar 2006 hervor.

In Sachen Popularität schieben sich auffallend viele Internet-Firmen auf die Top-Plätze. Allen voran die Internet-Auktionsplattform „Ebay“, die bereits in der Erhebungwelle 2003/2004 einen ersten Platz erzielte. Auch „Google“ und „GMX“ finden sich auf den vorderen Plätzen. Dieses Jahr erstmals in den Top Ten der Populären: „Mc Donalds“, „Starbucks“, „TCM/Tchibo“, „Ryanair“ und „GMX“.

Die innovativste Marke in den Augen der deutschen Bevölkerung ist laut der Studie „Porsche“, gefolgt von „Nokia“ und „Bang & Olufsen“. Die Marke „iPod“ von Apple konnte sich dieses Jahr gegen „Ebay“, „Microsoft“ und „Sony“ durchsetzen.

Der Weg zur eigenen Marke führt über das Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) in München. Bei der Anmeldung muss die einzutragende Marke exakt wiedergegeben sein. Es sind alle Waren und Dienstleistungen zu benennen, die mit der Marke gekennzeichnet werden sollen. Die Waren oder Dienstleistungen sind in „Klassen“ eingeteilt; pro Eintragung kann für eine Gebühr von 300 Euro Markenschutz für bis zu drei „Klassen“ beantragt werden. Der Antrag wird formal geprüft und es wird festgestellt, ob der Eintragung Schutzhindernisse entgegenstehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn für Waren oder Dienstleistungen ausschließlich beschreibende Begriffe verwendet werden. Das Wort „Obst“ wäre zwar schutzfähig für Computerdienstleistungen oder Fahrräder, nicht jedoch für Äpfel oder Bananen, weil es als eine beschreibende Angabe für Mitbewerber zur ungehinderten Verwendung freigehalten werden muss. Die Marke muss also ein "Alleinstellungsmerkmal" oder die so genannte Unterscheidungskraft enthalten. Auch Marken, die gegen gute Sitten verstoßen oder geeignet sind, über die Art und Beschaffenheit der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen, können nicht eingetragen werden.

Bei einem positiven Prüfungsergebnis werden Wortmarken in Druckschrift und Bildmarken in der gewählten grafischen Wiedergabe eingetragen. Die Eintragung wird im Markenblatt veröffentlicht und der Markeninhaber erhält eine Urkunde. Nach der Veröffentlichung der Eintragung können Inhaber von älteren Markenrechten innerhalb einer dreimonatigen Frist Widerspruch gegen die Eintragung der Marke erheben.

Mit der Eintragung der Marke erhält der Markeninhaber das ausschließliche Recht auf Nutzung seiner Marke. Er kann im Falle einer Markenverletzung Schadensersatzansprüche geltend machen und auf Unterlassung klagen. Sobald die Marke eingetragen wurde, darf der Markeninhaber das Zeichen „®“ (für „registriert“) verwenden. Eine Pflicht, die Marke mit diesem Zeichen zu versehen, besteht hingegen nicht. Zur Verwendung des Zeichens ™ (für „Trademark“) berechtigt die Eintragung beim DPMA nicht. Dieses Zeichen hat seinen rechtlichen Hintergrund im angloamerikanischen Rechtsraum. Die Schutzdauer einer Marke beträgt zehn Jahre, kann jedoch gegen Gebühr (aktuell 750 Euro) beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden.

Die stärksten Marken

Rang

2006

1993

1

Aldi

Aldi

2

Ikea

Coca-Cola

3

Nivea

Ritter Sport

4

Ritter Sport

Nivea

5

ARD

Mercedes

6

Nutella

Hohes C

7

Coca-Cola

Valensina

8

adidas

Jacobs

9

Milka

Dr. Oetker

10

Maggi

Tempo

 

Die populärsten Marken

Rang

2006

1993

1

Ebay

RTL

2

Ikea

Coca-Cola

3

Google

Valensina

4

Starbucks

Aldi

5

Aldi

Sat 1.

6

TCM / Tchibo

Langnese

7

Ryanair

Dr. Oetker

8

GMX

Milka

9

Mc Donald's

Nintendo

10

Lidl

BMW

 

 

Die innovativsten Marken

Rang

2006

1

Porsche

2

Nokia

3

Bang & Olufsen

4

BMW

5

iPod

6

Ebay

7

Microsoft

8

Google

9

Sony

10

Merck

 

Quelle:

Young & Rubicam (www.yr.com)

www.marken-recht.de

www.markenmuseum.com

www.dpma.de

(2006-3 pag 32)

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